Eigenverantwortung in der Geldanlage ist ein guter Neujahrsvorsatz. Wofür? Jedes Jahr nehmen wir uns an Silvester gute Vorsätze für das neue Jahr vor. Die Vorsätze wiederholen sich dabei häufig. Sie nehmen sich vor, sich von ungesunden Lebensweisen zu trennen oder Sachen zu erledigen, die Sie schon viel zu lange vor sich hergeschoben haben. Eigenverantwortung in der Geldanlage wäre da ein idealer Vorsatz, oder?
Viele Menschen sind mit Finanzangelegenheiten überfordert und legen ihre Finanzplanung in die Hände Dritter. Sie zahlen brav ihre Versicherungsbeiträge oder legen Geld für später weg, doch sie tauchen nicht tiefer in die Materie ein und vertrauen blind der Expertise ihrer Ansprechpartner.
Daran ist auch grundsätzlich nichts auszusetzen, denn jeder kann es handhaben, wie es beliebt. Was passiert jedoch, wenn sich Ansprechpartner beruflich verändern, umziehen, versterben oder vielleicht gar nicht die Interessen der Mandanten vertreten, sondern einfach nur verkaufen?
Eigenverantwortung in der Geldanlage erfordert auch Finanzwissen
Finanzen sind ein Gebiet, zu dem es keinerlei Unterstützung in unserem Bildungssystem gibt. Beispielsweise werden Kinder weder in Kitas noch in Schulen an das Thema Geld herangeführt. Viele Kleinkinder erleben, wie Geld aus dem Automaten kommt – dass man nur eine Plastikkarte dafür braucht. Der Zusammenhang zwischen Geld, Zeit und Arbeit wird selten hergestellt.
Meist ist das Sparbuch der erste und oft einzige Geld-Kontakt für Kinder. Aber selbst hier bleibt Geld mysteriös und abstrakt. Dabei wäre gar nicht so schwierig, Kindern das Thema Geld interessant zu machen.
Es wundert also nicht, dass das Thema Geld für viele Menschen respekteinflößend und abstrakt ist. Dazu kommt die unüberschaubare Masse an Angeboten der Finanzdienstleistungsbranche, von denen viele für Laien zu kompliziert sind. Folglich sucht man sich Hilfe: Experten, die die Sachen für einen selbst regeln. Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Automatischer Expertenstatus für Vermittler und Berater
In der Finanzdienstleistung stehen sich zwei Parteien gegenüber, die jede das gleiche Ziel verfolgen. Die Institute wollen Gewinne machen. Die Kunden wollen ebenfalls Gewinne machen. In so einer Konstellation muss meist die schwächere Partei zurückstecken. Deshalb ist es wichtig, auf wessen Seite ein Ansprechpartner steht. Handeln Ansprechpartner im Interesse der Gesellschaften oder im Interesse der Kunden, wenn sie beraten oder verkaufen?
Ansprechpartner können nach ihrem Status unterschieden werden. Dieser verrät, in welchem Verhältnis diese Ansprechpartner zu Anbietern und Kunden stehen. Angestellte von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen können beispielsweise als Erfüllungsgehilfen ihrer Arbeitgeber gesehen werden. Die Institute verfolgen klare Ziele und stellen Menschen ein, die diese Unternehmensziele unterstützen.
In der Finanzdienstleistung tummeln sich neben den Arbeitnehmern aber auch selbständige Unternehmer. Diese haben entweder den Status eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man die Definitionen für Beides. Der Handelsvertreter vertritt das Unternehmen, für das er tätig ist, ist also ähnlich zu sehen, wie ein angestellter Mitarbeiter.
Das muss nicht zwingend ein Finanzinstitut sein. Viele Handelsvertreter arbeiten für Vertriebsgesellschaften. Hier gibt die Gesellschaft die Beratungs- oder besser die Vertriebsphilosophie und die Produktpalette vor. Viele dieser Handelsvertreter vermitteln ihren Interessenten den Eindruck, sie wären unabhängig. Doch allein der Status Handelsvertreter belegt, dass dem nicht so ist. Handelsvertreter vertreten die Interessen der Unternehmen, für die sie tätig sind.
Beratung im Interesse der Kunden
Der Handelsmakler wird dagegen im Kundenauftrag tätig. Folglich vertritt ein Makler die Interessen seiner Kunden und nicht die der Anbieter von Finanzprodukten. Unter den Maklern arbeitet der überwiegende Anteil auf Provisionsbasis. Das bedeutet, dass ein Makler erst dann Geld verdient, wenn ein Kunde ein Finanzprodukt abschließt.
Einige Makler arbeiten auf Honorarbasis. Hier wird die Beratungsleistung erbracht und bezahlt, unabhängig von Finanzprodukten, die vielleicht später abgeschlossen werden. Deshalb werden von Beratern auf Honorarbasis oft auch sogenannte Nettotarife in einigen Produktsparten angeboten, bei denen der Kunde eine viel schmalere Kostenstruktur erhält.
In der Finanzdienstleistung ist es Pflicht, dass Berater und Vermittler eine Erstinformation bei einem neuen potenziellen Kunden übergeben muss. Aus dieser Erstinformation geht unter Anderem der Status des Ansprechpartners hervor.
Doch reicht der Status allein aus, um einen Expertenstatus vorauszusetzen? Schließlich bedeutet ein abgeschlossenes Medizinstudium auch nicht, dass ein Arzt ein guter Arzt ist. Wer in eine Arztpraxis kommt, wird sich selten die Ergebnisse des Examens des zuständigen Arztes zeigen lassen.
Nachvollziehbare Resultate
In der Finanzdienstleistung gibt es Indikatoren, an denen die Güte der Ansprechpartner gemessen werden kann. Findet eine zielorientierte Beratung anhand einer vorangehenden Analyse der Ziele, Wünsche und Möglichkeiten statt, oder wird einfach ein Produkt verkauft? Finden regelmäßig Analysen statt, die belegen, dass man sich auf dem richtigen Weg befindet? Wie ist die Ertragslage und welche steuerlichen Möglichkeiten werden ausgeschöpft? Stimmt das Verhältnis aus Preis und Leistung bei Versicherungen? Wie ist die Abwicklung im Schadenfall? Man könnte diese Liste an Fragen sicher noch weiterführen, doch es sollte deutlich geworden sein, worum es geht.
Es schadet nie, selbst Bescheid zu wissen
Es geht natürlich nicht darum, alles allein zu machen. Allein bei der Masse von Finanzlösungen, ist ein neutraler Ansprechpartner sehr wichtig. Dennoch sollte bei einer Finanzplanung nicht das Prinzip der Black Box gelten. Getreu der Regel, schließe nichts ab, was Du nicht zu einhundert Prozent verstehst, ist der goldene Mittelweg die richtige Richtung. Dieses Prinzip leben die Experten der ABATUS VermögensManagement jeden Tag. Und damit auch morgen noch genug Mandanten da sind, empfiehlt jeder Mandant im Eigeninteresse rege weiter.
Autor:
Robin Klimaschka
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