Die Kapitallebensversicherung war über Jahrzehnte ein sehr erfolgreiches Produkt der Lebensversicherungsbranche. Doch die Unzufriedenheit der Versicherten mit ihren Verträgen wächst. Viele Versicherte möchten sich von ihrer Kapitallebensversicherung trennen und suchen nach Wegen, dies möglichst schadlos zu erreichen.
Die Kapitallebensversicherung hat keinen guten Stand mehr bei den Menschen. Mangelnde Erträge, hohe Inflation und unerfüllte Prognosen führen zu einer großen Unzufriedenheit. Bei Kündigung entstehen empfindliche Verluste – oder entstehen diese Verluste gar nicht durch die Kündigung?
Viele Versicherungskunden erkennen erst Jahre später, dass die rosigen Versprechen, die bei Abschluss gemacht wurden, nicht haltbar waren. In Deutschland existieren über 83 Mio. Verträge für Lebens- und Rentenversicherungen. Bezogen auf die berufstätige Bevölkerung hat also jeder mehr als einen Vertrag. Wo kommt diese hohe Akzeptanz her?
Die Lebensversicherung ist ein Marketingglanzstück. Seit Jahrzehnten wird von den Versicherern, der Politik und sogar von einigen Verbrauchern das Narrativ bedient, eine Lebensversicherung würde zur Alterssicherung beitragen. Tatsächlich stimmt das sogar, allerdings nicht in dem Maß, wie es sich die Versicherten am Tag des Abschlusses ihrer Verträge vorstellten.
Kein Sparprodukt, sondern eine Versicherung
Eine Lebens- oder Rentenversicherung ist kein Sparprodukt. Wie der Name schon sagt, ist es eine Versicherung. Also geht es um das Geschäft mit Wahrscheinlichkeiten, also um Wetten. Die Versicherungsgesellschaft wettet bei Lebensversicherungen darauf, dass die Versicherten möglichst lange leben. Bei Rentenversicherungen wettet die Gesellschaft darauf, dass die Versicherten möglichst schnell sterben. Entsprechend werden diese Verträge kalkuliert. Die Versicherer möchten schließlich Gewinne erzielen.
Deshalb kann man auch nicht einfach hochrechnen, wieviel man einzahlt und wie das in Relation zur erwarteten Ablaufleistung steht. Das Ergebnis eines solchen Versuchs könnte damit enden, dass man seine Kapitallebensversicherung loswerden möchte.
Versicherungskunden mit alten Verträgen glauben oft, dass sie mit ihrem Altvertrag mit einem Garantiezins von 3 oder 4 Prozent bessergestellt wären. Doch diese Verzinsungen erweisen sich schnell als Augenwischerei. Die entscheidende Frage lautet nämlich, worauf sich diese Verzinsung bezieht.
Stattliche Kosten in der Lebensversicherung
Diese alten Verträge mit 3 oder 4 Prozent Garantiezins hatten meist eine höhere Kostenstruktur als heutige Verträge. Die Kostenquoten konnten sich sehen lassen. Sie reichten bei den Abschlusskosten von 1 Prozent bis zu stolzen 66,4 Prozent (!). Und bei den laufenden Kosten lang man zwischen 1,6 und 11,1 Prozent. Wenn wir vorsichtig bei den Kostenquoten 20 Prozent Abschlusskosten und 6 Prozent laufenden Kosten kalkulieren, was einen großen Marktanteil widerspiegelte, haben wir schon einen ordentlichen Abschlag vom Monatsbeitrag abzurechnen.
Vergessen wir auch nicht die Risikokosten, also den Beitragsanteil, der für Todesfallschutz, Zahlung bis zum Rentenendalter, Berufsunfähigkeit etc. anfällt. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Versicherer die abzudeckenden Risiken gut bezahlen lassen. Sie kalkulieren übervorsichtig, denn sie wollen nicht draufzahlen.
Informieren Sie sich über den aktuellen Vertragswert
Man kann davon ausgehen, dass je nach Kostenquote nur 80 bis 50 Prozent Deines Monatsbeitrages bei so einem alten Vertrag in den Sparanteil wandert. Das wird dann mit 3 oder 4 Prozent verzinst. Von 100 Euro Monatsbeitrag werden also unter dem Strich nur 80 bis 50 Euro verzinst. Und in den ersten Jahren haben Sie erst einmal die Abschlussprovision abgetragen, die als Negativsaldo in das Versicherungskonto eingebucht wurde. Das heißt, Sie haben die wichtigsten Jahre verloren.
Doch der wichtigste Aspekt, der der diese Produktform völlig als unbrauchbar entlarvt, ist die Inflation. Die Lebensversicherung ist ein Geldwert und garantiert deshalb nur Nominalwerte, keine Kaufkraft. Erinnern Sie sich an den Tag Deines Abschlusses, wie hoch Ihnen die versprochene Ablaufleistung erschien. Setzen Sie diese Zahl heute mal in Relation zu den aktuellen Löhnen und Preisen.
Fordern Sie den aktuellen Vertragswert an. Summieren Sie auf, wieviel Geld bis heute eingezahlt wurde und setzen Sie beide Werte in Relation. Wenn Sie mit dem, was Sie da ermitteln zufrieden sind, Glückwunsch!
Die Lebensversicherung darf „legaler Betrug“ genannt werden
Die Kapital-Lebensversicherung darf offiziell seit den 1980er Jahren als „Legaler Betrug“ bezeichnet werden (Urteil LG Hamburg, Az 74 047/83). Wenn ein Gericht das offiziell bestätigt, muss man wohl kaum noch Worte darüber verlieren.
Derzeit gibt es zahlreiche Urteile, die die Rückabwicklung von Lebensversicherungen ermöglichen. Leider kann man aber nicht seinen Vertrag selbst unter Berufung auf eines dieser Urteile einfach kündigen und hoffen, dass die Gesellschaft mitspielt. Es kommt immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und darauf haben nur sehr wenige Menschen die entsprechende Muße.
Alternativen sind deutlich ertragreicher
Bedenkt man, dass eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung in der Regel mit einer sehr langen Laufzeit abgeschlossen wird, liegt der Vergleich einer alternativen Vermögensbildung nahe. Den Versicherungsanteil wie z. B. Todesfallabsicherung kann man mit einer günstigen Risikolebensversicherung sehr preiswert darstellen. Den Rest des ursprünglichen Zahlbeitrages kann man beispielsweise monatlich in einen breit gestreuten, kostengünstigen Aktienfonds investieren. Bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 9 Prozent pro Jahr aufwärts läge auf der Hand, mit welcher Strategie man besser führe.
Selbst nach der Kündigung eines Versicherungsvertrages lässt sich das bisher angesammelte Geld sinnvoller anlegen. Angenommen der Rückkaufswert läge beispielsweise bei 200.000 Euro und man hätte 15 weitere Jahre bis Vertragsablauf. Hier hätte man dann die Wahl, im Vertrag lassen bei 0,5 Prozent p.a. und sich mit rund 215.500 Euro zufriedengeben, oder attraktiver anlegen und mit 5 Prozent rund 415.800 Euro kassieren. Selbst das Steuerargument wäre lösbar. Hier kommt es dann auf eine gute Beratung und maßgeschneiderte Lösungen an.
Klarheit gibt nur eine neutrale Überprüfung
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Autor:

René Klüsener
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