VorsorgevollmachtVorsorgevollmacht, wozu braucht man das? Ein Freund war in einer Firma beschäftigt, in der eine Frau als Putzhilfe beschäftigt war. Es war eine liebe und lebensfrohe Frau und hatte immer ein nettes Wort für Jedermann auf den Lippen. Doch eines Tages schien sich ihr Gemüt zu verdunkeln. Was war geschehen?

Darauf angesprochen brach die Frau (wir nennen Sie hier Frau Schmidt) in Tränen aus. Ihr Sohn war mit dem Motorrad verunglückt und lag im Koma. Frau Schmidt versuchte, die Angelegenheiten Ihres Sohnes zu regeln und musste erschüttert feststellen, dass sie das nicht konnte. Während ihr Sohn im Koma lag, liefen seine Verpflichtungen weiter.

Rechnungen mussten bezahlt werden, Behördengänge mussten erledigt werden, Formalitäten galt es mit der Krankenversicherung zu klären. Frau Schmidt war dazu nicht berechtigt, denn ihr Sohn war volljährig, geschäftsfähig und Sie war als Mutter nicht bevollmächtigt, für ihn diese Angelegenheiten zu regeln.

Ihr Sohn hatte ihr keine Vorsorgevollmacht erteilt. Damit durfte sie keine Rechtsgeschäfte für ihn erledigen. Man kann sich die Ohnmacht einer Mutter kaum vorstellen, die ihrem Kind mit seinem Leben am seidenen Faden nicht unterstützen konnte.

Wie viele Menschen gibt es, die eine ähnliche Situation durchleben? Laut dem Deutschen Patientenschutz haben rund 75% der Bevölkerung keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, etwa 90% haben keine Vorsorgevollmacht erteilt und die Wenigsten haben einen Ordner oder eine Kiste für den Notfall vorbereitet, damit die Angehörigen mit einer schwierigen Situation leichter umgehen können.

Im Fall von Frau Schmidt entschied das Vormundschaftsgericht, wer sich um die Angelegenheiten ihres Sohnes kümmern soll. Damit trat eine völlig fremde Person ohne jeglichen Bezug zu ihrem Sohn und zu seiner Situation auf den Plan – ein Albtraum für eine Mutter, die nur machtlos zusehen konnte, wie sich ein amtlich bestellter Fremder in das Leben ihres Kindes drängte.

Die Menschen verdrängen die Möglichkeit gern, dass ihnen etwas widerfahren könnte, was sie zur Untätigkeit zwingt. Die meisten Deutschen haben gegen alle möglichen Risiken eine Versicherung abgeschlossen. Für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, sorgen aber nur die Wenigsten vor.

Dabei ist diese Vorsorge nicht schwer zu bekommen. Für Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten gibt es zahlreiche Spezialisten im Bereich der Anwälte oder auch Notare. Im Internet gibt es auch Portal, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Dort findet man Hilfe und Anleitung. Wir von der ABATUS VermögensManagement können hierzu konkrete Empfehlungen geben, wenn gewünscht.

Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sollten rechtlich sauber formuliert und vollständig sein. Nur so kann man sichergehen, dass im Fall der Fälle die mit der Vollmacht betrauten Personen Entscheidungen im eigenen Sinne des Vollmachtgebers treffen können. Das sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich auf jeden Fall sachkundigen Rat einholen. Zusätzlich sollte sich jeder einen Ordner mit allen notwendigen Papieren anlegen, damit die Angehörigen nicht erst Berge von Ordnern durchstöbern müssen.

Sowohl Patientenverfügungen also auch Vorsorgevollmachten entlasten die Angehörigen enorm. Diese werden in einer kritischen Situation ohnehin mental stark belastet. Wenn diese auch noch mit bürokratischen Unwägbarkeiten zu kämpfen haben, wäre das nicht fair. Letztendlich kann es jeden treffen. Und wenn etwas passiert, wem will man dann eher vertrauensvoll seine Angelegenheiten überlassen, den eigenen Angehörigen oder wildfremden Menschen ohne Bezug?


 

Autor:

Michael Renze Geschäftsführer

Michael Renze

 


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