In den kommenden Tagen buchen viele Banken die Vorabpauschale in den Depots ihrer Kundinnen und Kunden ab. Das sorgt regelmäßig für Fragen. Zeit also für eine klare, einfache Einordnung.


Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Mindestbesteuerung auf Investmentfonds.

Der Gesetzgeber unterstellt, dass Fondsvermögen Erträge erzielt – auch dann, wenn diese nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt werden. Betroffen sind daher vor allem thesaurierende Fonds und ETFs.

Besteuert wird nicht der gesamte Depotwert, sondern ein rechnerischer Ertrag, der sich aus:

  • dem Fondsvermögen
  • und einem gesetzlich festgelegten Basiszins
    ergibt.


Ein Beispiel zur Orientierung

Bei einem Fondsvermögen von 100.000 Euro ergibt sich – je nach Fondsart und Aktienquote – eine Vorabpauschale im Bereich von einigen hundert Euro. Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an.

Wichtig:


Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine zeitliche Vorverlagerung.


Was passiert später beim Verkauf?

Beim späteren Verkauf des Fonds werden alle bereits gezahlten Vorabpauschalen angerechnet. Sie reduzieren also die dann anfallende Steuer.

Zusätzlich greift ein weiterer wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Teilfreistellung bei Fonds

Je nach Fondsart sind nicht 100 % der Gewinne steuerpflichtig:

  • Aktienfonds erhalten eine Teilfreistellung (z. B. 30 %)
  • Misch- und Immobilienfonds entsprechend angepasst


Das bedeutet:

Ein Teil der Erträge bleibt dauerhaft steuerfrei, auch beim Verkauf.

Die Steuerbelastung ist also niedriger, als viele Anleger annehmen.


Wie wird die Vorabpauschale eingezogen?

Auch hier gibt es bankabhängige Unterschiede:

  • Entweder wird die Steuer vom Verrechnungskonto abgebucht
    → ausreichend Liquidität vorhalten
  • oder die Bank verkauft automatisch einen kleinen Fondsanteil, um die Steuer abzuführen

Ist beides nicht möglich, meldet sich die Bank in der Regel entsprechend.


Ein Blick nach vorne

Der für die Vorabpauschale relevante Zinssatz ist für das kommende Jahr erneut gestiegen. Das bedeutet, dass die Vorabpauschale perspektivisch eher höher als niedriger ausfällt – insbesondere in Phasen höherer Zinsen.


Unser Fazit

Die Vorabpauschale wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber kein steuerlicher Nachteil für langfristige Anleger. Mit Anrechnung, Teilfreistellung und späterer Verrechnung bleibt die Gesamtsteuerbelastung fair und transparent – vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln.

 

Bei Fragen einfach fragen.

Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.

Verfasser: Matthias Krapp

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